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Die angepassten Impfstoffe sind da

Corona: Die Testpflicht vor dem Klinik-Besuch bleibt

Am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit kippt auch die Einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Von Peter Maier
Landrat Roland Bernhard erwartet, das die Inzidenz in den kommenden Monaten wieder seteigen wird. Bild: alpaspirit/adobe stock

Landrat Roland Bernhard erwartet, das die Inzidenz in den kommenden Monaten wieder seteigen wird. Bild: alpaspirit/adobe stock 330850268

Kreis Böblingen. Zum 1. Oktober tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in Kraft. Es schreibt lediglich noch eine Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen beziehungsweise. anderen medizinischen Praxen vor; außerdem eine Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierungen können darüber hinaus je nach Infektionslage weitergehende Maßnahmen zu erlassen.

„Wir sind gut beraten, die Lage genau im Blick zu behalten“, betont auch Landrat Roland Bernhard. Man müsse kein Prophet sein, um zu wissen, dass die Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen. „Ich teile aber die Einschätzung der Landesregierung, dass die Situation aktuell eine andere ist als in den beiden Vorjahren“, so Bernhard weiter. Die Grundimmunisierung der Bevölkerung sei zumindest in einer breiten Bevölkerungsschicht gegeben. Zudem stünden inzwischen auch an die Virusvarianten angepasste Impfstoffe zur Verfügung.

Der Kreisimpfstützpunkt, kurz KIS, der im Stern-Center in Sindelfingen untergebracht ist, ist nach wie vor in Betrieb. Der Landkreis stellt dort die Infrastruktur zur Verfügung, die von einem Netzwerk aus Ärzte- und Apothekerschaft genutzt wird. „Mit dem KIS haben wir ein unkompliziertes Angebot, welches bei Bedarf auch rasch hochgefahren werden könnte“, erklärt Bernhard. Das sei keine Konkurrenz zur niedergelassenen Ärzteschaft, sondern eine begleitende, ergänzende Möglichkeit für die Impfung „im Vorübergehen“ oder auch für Menschen, die keinen festen Hausarzt haben, auf den sie in Sachen Impfung zugehen könnten.

Im KIS sind sämtliche Impfstoffe vorrätig, auch der ganz neue, auf die BA4/5 Varianten angepasste Impfstoff wird dort verimpft. Termine können gebucht werden, um vor Ort schneller zu sein, man kann aber auch jederzeit ohne Termin zu einer Impfung vorbeikommen. Zuletzt wurde eine schon deutlich erhöhte Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen verzeichnet (4. Impfung), aber auch Grundimmunisierungen oder auch der „Booster“ (3. Impfung) werden nach wie vor durchgeführt. Die Öffnungszeiten des KIS sowie der Link zur Terminvereinbarung finden sich unter www.lrabb.de im Internet.

Eine wichtige Neuerung ab dem 1. Oktober ist die faktische Aussetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte müssen keine weiteren Nachweise mehr vorlegen, wenn Sie dies bereits getan haben und beispielsweise bisher nur zwei Mal geimpft sind. Lediglich bei Neueinstellungen muss belegt werden, dass eine vollständige Immunisierung erfolgt ist. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mindestens drei Impfungen erhalten haben oder die mindestens zwei Impfungen und einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. „Auch dieses Vorgehen halte ich für richtig und angemessen“, so der Landrat.

Er selbst sei kein Mediziner, so Bernhard. Man müsse aber auch keiner sein, um zu wissen, dass eine Corona-Infektion einen schweren Verlauf nehmen kann. Insofern habe sich nichts daran geändert, dass die besonders vulnerablen Menschen geschützt werden müssen bzw. selbst etwas dafür tun sollten, sich bestmöglich zu schützen. „Auch ohne eine gesetzliche Maskenpflicht steht es jedem frei, wann immer er sich damit besser fühlt, eine Maske zu tragen.“

Die STIKO hat sich zwischenzeitlich ebenfalls geäußert, für wen eine 4. Impfung empfohlen wird. Dazu Dr. Annette Theewen, Pandemiebeauftragte des Landkreises Böblingen: „Auch wenn die Verläufe der Covid-Infektion sich in den letzten zweieinhalb Jahren durch die Veränderung des Virus abgemildert haben, bleibt das Risiko einer Komplikation besonders für die ältere Bevölkerung bestehen. Eine 4. Impfung mit einem angepassten Impfstoff jetzt im Herbst ist deshalb für Personen über 60 Jahren zu empfehlen, wenn diese nicht bereits erkrankt waren. In den Arztpraxen hat die Impfkampagne gegen eine Coronainfektion zusammen mit der auch wichtigen Grippeimpfung bereits begonnen.“

Dass die Situation – auch wenn die Inzidenzen hoch sind – aktuell eine andere ist, zeigt auch der Vorstoß von Landesgesundheitsminister Manne Lucha zur Beendigung der Corona-Absonderungspflichten. Auch dieser Vorschlag wird von Landrat Bernhard begrüßt: „Wer krank ist, bleibt natürlich zuhause, aber wer gesund ist, kann sich normal verhalten.“