

„Für Herrenberg und besonders für die Gewerbetreibenden ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein herber Schlag“, sagt Erster Bürgermeister Stefan Metzing, der an der Verhandlung am achten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig teilgenommen hatte. „Wir sind enttäuscht über das Urteil, da sich unsere Satzung streng an das Ladenöffnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg hält und dieses gilt bereits als besonders restriktiv.“ Er sei nach diesem Urteil gespannt, wie es mit den verkaufsoffenen ...
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