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Herrenberg: Bundesverwaltungsgericht kippt die verkaufsoffenen Sonntage aus den Jahren 2018 und 2017

"Ein herber Schlag für unsere Gewerbetreibenden"

Die je zwei verkaufsoffenen Sonntage in den Jahren 2017 und 2018 sind nicht rechtmäßig. Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet. Es gab damit dem Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi Recht. Mit dieser Entscheidung stehen vermutlich viele verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg auf der Kippe.
Von unserem Mitarbeiter 
Peter Maier

„Für Herrenberg und besonders für die Gewerbetreibenden ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein herber Schlag“, sagt Erster Bürgermeister Stefan Metzing, der an der Verhandlung am achten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig teilgenommen hatte. „Wir sind enttäuscht über das Urteil, da sich unsere Satzung streng an das Ladenöffnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg hält und dieses gilt bereits als besonders restriktiv.“ Er sei nach diesem Urteil gespannt, wie es mit den verkaufsoffenen ...

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