

In vielen Orten gibt es sogenannte Regenbogengemeinden. Das heißt, sie akzeptieren homosexuelle Pfarrer oder Pfarrerinnen. Für sie lag es nahe, nun das Prozedere durchzuführen, dass zur Genehmigung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare vorgeschrieben ist. Dreiviertel des Kirchengemeinderats und der Pfarrerschaft müssen den Wunsch befürworten. Voraussetzung ist eine „vertiefte Befassung“ in der Gemeinde mit diesem Thema. Dann stimmt der Oberkirchenrat zu, dass die Gottesdienstordnung geändert ...
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