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Sindelfingen: 42-Jähriger äußert sich im Netz zu einem Mordfall

Internet-Kommentar hat Nachspiel vor Gericht

Von unserem Mitarbeiter Thomas Oberdorfer

Dass ein 42-jähriger Sindelfinger im Internet einen Mordfall kommentierte und damit weit über das Ziel hinausgeschossen ist, hatte für ihn ein Nachspiel vor dem Böblinger Amtsgericht. Der Vorwurf: Billigung einer Straftat. Es folgte ein zähes Ringen – und die Erkenntnis trotz Freispruch, dass soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sind. Am 26. September ist im Arbeitsamt in Neuss eine Mitarbeiterin erstochen worden. Der Täter wurde vom Landgericht Düsseldorf wegen Mordes zu einer lebenslangen ...

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