

Kreis Böblingen. Ein dynamisches Infektionsgeschehen, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten auch im Landkreis Böblingen erlebt haben, sorgt gefühlt wöchentlich für neue Beschlüsse und Regelungen. Damit am Silvester-Wochenende keine Missverständnisse darüber entstehen, welche Regelungen für wen und wann gelten, haben wir sie im Folgenden noch einmal aufgelistet.
Die SZ/BZ-Redaktion wünscht einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr!
Private Treffen:
Für geimpfte und genesene Personen gilt:
10 Personen in Innenräumen
50 Personen im Freien
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr, in der Silvesternacht von 1 bis 5 Uhr.
Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
Ausnahmen bei 2G-Plus: