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Kreis Böblingen: Das sind die Regeln an Silvester

Von Francesco Ferro

Kreis Böblingen. Ein dynamisches Infektionsgeschehen, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten auch im Landkreis Böblingen erlebt haben, sorgt gefühlt wöchentlich für neue Beschlüsse und Regelungen. Damit am Silvester-Wochenende keine Missverständnisse darüber entstehen, welche Regelungen für wen und wann gelten, haben wir sie im Folgenden noch einmal aufgelistet.

Die SZ/BZ-Redaktion wünscht einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr!

Private Treffen:

Für geimpfte und genesene Personen gilt:

  • 10 Personen in Innenräumen

  • 50 Personen im Freien

Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr, in der Silvesternacht von 1 bis 5 Uhr.
Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Ausnahmen bei 2G-Plus:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
    In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
  • Personen über 18 Jahren wird dringend empfohlen in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen. (Archivbild: Heiden)