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Aus dem Amtsgericht

Kreis Böblingen: Selbstbedienung bei wehrlosen Senioren

Das Böblinger Amtsgericht verurteilte einen Krankenpfleger, der seine finanziellen Probleme mit Diebstählen zu mildern versuchte. Nicht alle Vorwürfe ließen sich aber nachweisen.

Von Konrad Buck
Vor Gericht gelten strenge moralische Grundsätze. Bild: Andrey Popov / Adobe Stock

Vor Gericht gelten strenge moralische Grundsätze. Bild: Andrey Popov / Adobe Stock

Bild: Andrey Popov / Adobe Stock

Kreis Böblingen. Wer eine Intensivpflege bei sich zu Hause und nicht in einer stationären Einrichtung in Anspruch nimmt, gewährt den Betreuungskräften einen großen Vertrauensvorschuss – denn rund um die Uhr weilt eine Pflegekraft im Haus. Dieses Vertrauen hat ein 34-jähriger Sindelfinger missbraucht: Der bei einem Pflegedienst angestellte Krankenpfleger soll pflegebedürftige Senioren in deren Wohnungen bestohlen oder zu bestehlen versucht haben. Zur Last gelegt wurden ihm zwei Diebstähle und ein ...

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