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Kreis Böblingen: Weiterhin Testpflicht in Kitas

Am 26. April war eine Allgemeinverfügung für eine Pflicht zur Testung vor dem Besuch von Kitas in Kraft getreten. Diese wird nun überarbeitet, weil sie den Passus enthält, dass sie außer Kraft tritt, wenn die Sieben-Tages Inzidenz von 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Nun besteht eine Testpflicht bis Ende Juni.

„Wir haben gute Erfahrungen mit den Testungen gemacht und sollten das, was wir erreicht haben, jetzt nicht riskieren“, so das Fazit in der AG Corona am Mittwoch, 12. Mai. „Auch die Rückmeldung aus den Einrichtungen und von vielen Eltern bestärken uns in dem Vorgehen.“ Die AG ist ein Gremium, das aus Vertretern der vier Großen Kreisstädte sowie Vertretern der 22 Städten und Gemeinden sowie dem Landrat besteht. Die Testungen haben immer wieder positive Fälle identifiziert – mit einer schnellen Isolierung konnte jeweils verhindert werden, dass ganze Gruppen oder gar Einrichtungen hätten geschlossen werden müssen.

Die im Landkreis Böblingen stark sinkenden Inzidenzzahlen seien auch auf die vielen Testungen zurückzuführen, so die einhellige Meinung in der AG Corona. Vor diesem Hintergrund soll die im Kreis Böblingen jetzt geschaffene Testinfrastruktur in allen Kindertageseinrichtungen beibehalten werden. Alle Einrichtungen sind mit Tests versorgt und die Akzeptanz ist bei der überwiegenden Zahl der Eltern da. Vor diesem Hintergrund wäre es falsch, diese eingeführte und insgesamt gut funktionierende Teststrategie wieder aufzuheben. Sie soll analog zur Geltungsweise der Schul-Testpflicht bis Ende Juni und unabhängig von Inzidenzwerten verlängert werden.

Die geänderte Allgemeinverfügung wird über die Homepage des Landkreises Böblingen bekannt gemacht und schreibt die Testplicht dann bis zum 30. Juni 2021 fest. (Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html, Button Allgemeinverfügung).