

Anders als bei den erwachsenen Flüchtlingen gelten für unbegleitete Minderjährige nicht die Asyl-, sondern die Jugendhilfegesetze. Die Minderjährigen haben Anspruch auf die Fürsorge des Jugendamtes. Dieses sorgt für eine angemessene Unterkunft und altersgerechte Betreuung. Dies kann eine Wohngruppe sein, aber auch eine Gastfamilie. Die Jugendämter unterstützen die Integration durch Sprachkurse, Praktika, Vereinszugehörigkeiten oder Ferienprogramme. Um die über 18-Jährigen und junge Flüchtlinge mit ...
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