

Den Versuch des Angeklagten, 50-Euro-Geldscheine zu fälschen, waren recht dilettantisch. Er nutzte dazu einen Farbkopierer in dem Magstadter Wohnheim, in dem er lebte und als Reinigungskraft arbeitete. Dadurch hatte er auch Zugang zu dem Büroraum der Verwaltung. Der Angeklagte verwendete übliches Druckerpapier, Vorder- und Rückseite passten nicht sauber aufeinander, die Scheine wurden mit einer Schere aus dem Papier ausgeschnitten.
„Ich habe schon viel Falschgeld gesehen, das war aber schon sehr ...
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