

Der Landkreis bezahlt diese Summe keinesfalls freiwillig, vielmehr ist diese Regelung das Ergebnis eines Rechtsstreits. Dieser wurde geführt, da der Landkreis einen Nachweis forderte, dass er aufgrund der von ihm 1997 unterschriebenen Bürgschaftsurkunde wirklich dazu verpflichtet ist, die anteiligen Kosten an den Umbauarbeiten am ehemaligen Frauenhaus zu bezahlen. Diese Umbauten ließen die Wohnstätten Sindelfingen vornehmen, um das Gebäude nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Landkreis wieder ...
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