

Josef B. ist zurzeit arbeitslos und versorgt sich und seinen Sohn mit Hartz IV. Bei der Fahrt zum Jobcenter im vorigen Jahr wurde er von einem anderen Autofahrer angefahren und sein Fahrzeug beschädigt.
Gegen seine Schadensmeldung bestellte die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners einen Sachverständigen, der angebliche Vorschädigungen am Auto von Josef B. geltend machte. Dagegen ging er seinerseits mit einem Anwalt vor, konnte den Sachverhalt aber nicht ausreichend beweisen und verlor die ...
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