

Die Gemeinde hat das Bebauungsplanverfahren anlaufen lassen und jetzt mit der Beratung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Satzungsbeschluss gefasst. Damit ist der Bebauungsplan mit der Veröffentlichung rechtskräftig.
Von Behörden und Nachbargemeinden gingen sieben Anregungen ein. Von einer Privatperson eine Anregung. Bei den öffentlichen Stellungnahmen geht es um Hinweise in den Textteilen bzw. Bauvorschriften. Deshalb muss der Plan nicht erneut ...
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