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Aidlingen: Ehepaar scheitert mit Beschwerde gegen Neubau-Pläne in der Hinterhagstraße

Räte schmettern die Einwände ab

Ein Bauantrag im Baugebiet „Ob dem Bad/Hinterhagstraße“ in Aidlingen wurde vom Gemeinderat positiv beschieden. Aber das Baurechtsamt beim Landkreis versagte eine Genehmigung mit der Empfehlung an die Gemeinde, wegen zu vieler Ausnahmegenehmigungen den Bebauungsplan zu ändern.
Von unserem Mitarbeiter Heinz Richter

Die Gemeinde hat das Bebauungsplanverfahren anlaufen lassen und jetzt mit der Beratung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Satzungsbeschluss gefasst. Damit ist der Bebauungsplan mit der Veröffentlichung rechtskräftig.

Von Behörden und Nachbargemeinden gingen sieben Anregungen ein. Von einer Privatperson eine Anregung. Bei den öffentlichen Stellungnahmen geht es um Hinweise in den Textteilen bzw. Bauvorschriften. Deshalb muss der Plan nicht erneut ...

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