

Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder dem eigenen Gartentor tragen möchte, braucht dafür den Kleinen Waffenschein.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Diese betreffen:
• das Führen mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum.
• den Transport in nicht schussbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand von einem Ort zu einem anderen.
• das Führen einer Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher ...
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