

Sindelfingen. In den malerischen Fachwerkhäusern in der Altstadt steckt jahrhundertealte Geschichte. Aber auch viel Lehm und Stroh, was die Brandgefahr gegenüber einem Massivhaus deutlich erhöht. Sollte es in Brand geraten, könnte sich das Feuer aufgrund der besonderen Konstruktion schnell ausbreiten, schneller als in einem modernen Haus.
Deshalb ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern zu böllern. Das regelt ein bundesweites Gesetz. Der Paragraf 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0