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Komunaler Wärmeplan

Sindelfingen: Umstel­lung auf erneu­er­ba­re Ener­gien in der Wär­me­ver­sor­gung

Online-Beteiligung zum Kommunalen Wärmeplan Sindelfingen.

Von Peter Maier
Der kommunale Wärmeplan  bildet die Grundlage für die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversor­gung.

Der kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage für die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversor­gung.

Bild: DDRockstar / Adobe Stock

Sindelfingen. Gemäß Kli­ma­schutz­ge­setz Baden-Wür­t­­te­m­­berg ist die Stadt Sin­del­fin­gen dazu ver­pflich­tet, einen kom­mu­na­len Wär­me­plan zu erstel­len. Die­ser Plan bil­det die Grund­la­ge für die Umstel­lung auf erneu­er­ba­re Ener­gien in der Wär­me­ver­sor­gung und ent­hält Ana­ly­sen des Wär­me­sek­tors vor Ort sowie poten­zi­el­le Infra­struk­tur­än­de­run­gen und Einsparpotenziale.

Noch bis zum 18. April kön­nen die Bür­ger die Ergeb­nis­se der Wär­me­pla­nung ein­se­hen und bei Bedarf kom­men­tie­ren oder Fra­gen stel­len. Die dar­ge­bo­te­nen Kar­ten und Zonie­run­gen ent­spre­chen den Sze­na­ri­en bis 2030. Zu finden ist der Wärmeplan unter https://sindelfingen-macht-mit.de/ im Internet.

Die Kom­men­ta­re und Fra­gen wer­den bear­bei­tet und aus­ge­wer­tet. Über die Erkennt­nis­se aus der Betei­li­gung wird der Gemein­de­rat in sei­ner Sit­zung am 30. April ent­spre­chend informiert.

Bei Fra­gen oder Anmer­kun­gen einfach eine Mail an klimaschutz@sindelfingen.de schreiben.

Wichtiger Hinweis

Der vor­lie­gen­de Wär­me­plan nach Lan­des­ge­setz ist unver­bind­lich und löst keine Ver­pflich­tun­gen nach dem Gebäud­en­er­gie­ge­setz (GEG), etwa bezüg­lich neu­er Hei­zun­gen, aus. Er wird nach Bun­des­ge­setz bis 2028 fort­ge­schrie­ben und genießt bis dahin Bestandsschutz.