

Stuttgart - In drei Schritten wird in Baden-Württemberg die Fotovoltaik-Pflicht eingeführt: Seit dem 1. Januar 2022 müssen entsprechende Anlagen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen installiert werden, ebenso wie über Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab dem 1. Mai diesen Jahres sind dann auch alle privaten Häuslebauer gefragt, mit Beginn des kommenden Jahres 2023 gilt die Fotovoltaik-Pflicht dann auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. ...
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