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Coronaverstoß im Donautal

Welche Strafen erwartet die Wandergruppe?

Der Tuttlinger Landrat Stefan Bär fordert eine harte Bestrafung der 14 Wanderer, die unter Missachtung der Coronaregeln durchs Donautal gepilgert sind. Doch was ist überhaupt rechtlich möglich?
Von Eberhard Wein
Das Donautal ist immer eine Wanderung wert. Man sollte sich gegenwärtig allerdings bei den Teilnehmern auf den engsten Familienkreis beschränken. Foto: dpa/Thomas Warnack

Das Donautal ist immer eine Wanderung wert. Man sollte sich gegenwärtig allerdings bei den Teilnehmern auf den engsten Familienkreis beschränken. Foto: dpa/Thomas Warnack

Mühlheim an der Donau - Für den Tuttlinger Landrat Stefan Bär (Freie Wähler) ist es einer der massivsten Verstöße gegen die Coronaverordnung in seinem Landkreis. 14 Personen aus zehn verschiedenen Haushalten sind am 16. Januar gemeinsam durch das Donautal bei Mühlheim gewandert. Am Ende sollen sie zu einem geselligen Beisammensein in einer Hütte eingekehrt sein – ohne Masken und ohne Abstand. Weil auch hinterher Quarantäneregeln nicht eingehalten wurden, seien mindestens 25 Personen infiziert worden. ...

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