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Kreis Böblingen: Die Kassenbon-Pflicht, die ab 1. Januar 2020 in Kraft tritt, macht Einzelhändlern, Bäckereien und kleinen Betrieben das Leben schwer

Zettelwirtschaft – Bürokratie – umständlich

Mehr Bürokratie und Kosten: Das Kassengesetz sieht ab 1. Januar 2020 eine Bon-Pflicht für jeden Betrieb vor. Gerade für kleine Geschäfte, wie etwa Bäckereien bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand. Und umweltfreundlich ist das Gesetz auch nicht.
Von unserer Mitarbeiterin 
Tamara Zondler
Das Kassengesetz sieht ab 1. Januar 2020 eine Kassenbon-Pflicht für jeden Betrieb vor.  Bild: M. Schuppich/Adobe

Das Kassengesetz sieht ab 1. Januar 2020 eine Kassenbon-Pflicht für jeden Betrieb vor. Bild: M. Schuppich/Adobe

Ein Kassenzettel beim Einkauf in einem Modegeschäft ist seit Jahren gang und gebe, für den Fall, dass das gekaufte Teil doch nicht gefällt oder passt. Aber einen Beleg nach dem Einkauf beim Bäcker wird bis jetzt kaum ausgestellt. Genau das soll aber mit der „Belegausgabepflicht“ eingeführt werden. Eine Pflicht zur Mitnahme des Belegs, wie zum Beispiel in Italien, besteht dabei für den Kunden nicht. Das Kassengesetz wird im Rahmen der Kassensicherungsordnung eingeführt und soll dabei helfen, Steuerbetrug ...

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