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Die Schwelle von 10 wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten

Inzidenzstufe 2: Das gilt ab heute im Landkreis Böblingen

Von Rebekka Groß
Bild: vegefox.com/Adobe Stock

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Seit dem 14. Juni lag die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner, im Landkreis Böblingen konstant unter dem Wert von 10. Damit befand sich der Landkreis in der ersten von vier Inzidenzstufen, die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgeschrieben sind.

Am Samstag, 17. Juli, lag der Wert mit 11,2 erstmals über der 10er-Marke. Am gestrigen Mittwoch überschritt die Inzidenz den fünften Tag in Folge diese Marke. Das hat zur Folge, dass der Landkreis damit ab heute wieder in der Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35) liegt. Damit gelten ab heute neue Regeln gemäß dem Stufenplan der Landesregierung.

Landrat fordert Teil-Impfpflicht

Angesichts der steigenden Inzidenz hat sich auch Landrat Roland Bernhard geäußert: „Es hat sich im bundesweiten Trend abgezeichnet, da bildet auch der Landkreis Böblingen keine Ausnahme.“ Ohne Impfen werde man den Kampf gegen die Delta-Variante verlieren. Der Landrat weiter: „Es ist enttäuschend, dass die Menschen die Impfangebote jetzt nicht wahrnehmen. Zur Not müssen wir uns in Richtung einer Impfpflicht bewegen – zumindest für bestimmte Berufsgruppen, die mit ungeimpften und gefährdeten Personengruppen arbeiten.“ Das müsse der Bund jetzt angehen.

Auch die Landesregierung solle mit der neuen Corona-Verordnung ein Zeichen setzen, um die Impfung attraktiver zu machen – und zwar jetzt und nicht erst im Herbst, so Bernhard. „Täglich bietet unser KIZ Impfen ohne Termin an, mit wechselndem Impfstoffangebot. Auch viele Städte und Gemeinden organisieren Aktionen – es gilt, diese zu nutzen“, appelliert Roland Bernhard.

Im Landkreis Böblingen liegt die Erstimpfungsquote mit Stand vom 18. Juli bei 55,2 Prozent und damit etwa 1,2 Prozentpunkte hinter dem Landesdurchschnitt. Vollimmunisiert sind im Landkreis 45,4 Prozent. „Das ist viel zu wenig, wir brauchen die Herdenimmunität und für diese benötigen wir laut vielen Wissenschaftlern eher eine Durchimpfungsrate von 80 bis 85 Prozent statt der bisher angenommenen 60 bis 70 Prozent.“ Mit dem aktuellen Impftempo sei das ein unerreichbares Ziel bis zum Herbst, darum müsse die Bundespolitik jetzt handeln, so die Forderung Bernhards.

Das gilt ab dem heutigen Donnerstag im Landkreis:

• Private Treffen: Maximal 15 Personen aus maximal 4 Haushalten. Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen dabei nicht mit.

• Private Feiern: Im Freien mit maximal 200 Personen, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Personenzahl, allerdings unter Beachtung der 3 Gs (geimpft, genesen oder getestet).

• Öffentliche Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen (im Freien): Die erlaubte Personenzahl im Freien reduziert sich von 1500 auf jetzt 750 Personen; wenn es über 200 sind, gilt Maskenpflicht.

• Öffentliche Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen (innen): Es sind maximal 250 Personen erlaubt oder 20 Prozent der Kapazität. Alternativ sind 60 Prozent Kapazität gestattet, dann gelten allerdings die 3 Gs.

• Gastronomie: Keine Veränderung zu Stufe 1. Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und auch keine Pflicht der 3 Gs. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot. Darüber hinaus benötigt der Betreiber ein Hygienekonzept und Datenverarbeitung z. B. mit Luca.

• Einzelhandel: Wie schon in Stufe 1 gibt es keine besonderen Regelungen, neben der Pflicht zum Hygienekonzept.

• Diskotheken: Müssen in Stufe 2 geschlossen bleiben.

Die ausführlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrabb.de im Netz.


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