Demenz in Deutschland
GPS-Sender an Rollator muss von Gerichten genehmigt werden
Schon das Anbringen eines GPS-Positionssenders am Rollator einer dementen Menschen kann als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen. Darauf wies das Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg hin.
Von red/AFP