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Böblingen: 58-jähriger Sindelfinger wegen fehlendem Mund-Nasenschutz zu Geldstrafe von 100 Euro verurteilt

Ohne Maske auf dem Sindelfinger Busbahnhof

Wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz muss ein 58-Jähriger aus Sindelfingen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen. Am 12. November des vergangenen Jahres hielt er sich auf dem Gelände des Sindelfinger Busbahnhofs auf, ohne einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Der damals geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nach war dies Pflicht. Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegte, weswegen die Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen anberaumt wurde.
Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Oberdorfer
Der 58-Järhrige Sindelfinger trug auf dem Busbahnhof keine Maske. Bild: Ralf Geithe/Adobe Stock

Der 58-Järhrige Sindelfinger trug auf dem Busbahnhof keine Maske. Bild: Ralf Geithe/Adobe Stock

Er wolle etwas sagen, entgegnete der 58 Jahre alte Betroffene auf die Frage von Richterin Schweikl, ob er sich denn zum Sachverhalt äußern wolle. Zur Last gelegt wurde dem Sindelfinger, dass er am 12. November des vergangenen Jahres auf dem Gelände des Sindelfinger Busbahnhofs stand, ohne eine Mund-Nasenschutz getragen zu haben. Beobachtet hatte ihn ein Polizist. Ehe er sich konkret zum Vorwurf äußerte, erklärte der Betroffene, er habe „einiges notiert“. Er stellte die Frage in den Raum, ob „die ...

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