

Holzgerlingen. Im Sicherungsverfahren gegen einen zur Tatzeit 18-jährigen Heranwachsenden hat die 3. große Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart das Urteil verkündet. Laut Anklage hatte er im November 2024 seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Gegenständen angegriffen und dabei schwer verletzt. Der junge Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Eine Bewährungsregelung wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0