Die StVo ist für alle da
Die StVo ist für alle da. Dass gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer ein sinnvolles Gebot ist, setze ich als allgemein akzeptierten Konsens voraus.
Am 1. September 1997 trat die “StVO-Novelle Radfahrer” in Kraft. Einbahnstraßen können seit dem unter bestimmten Voraussetzungen (Tempo 30, 3,5 Meter Breite, Zusatzbeschilderung oder Verbindungsfunktion im Radverkehrsnetz) für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Es handelt sich also um eine Regelung ...
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