Menü
Kreis Böblingen: Antworten zu Fragen nach der neuen Corona-Verordnung und zur aktuellen Situation in den Klinken im Landkreis / „Größte Herausforderung“ des Gesundheitsamts

Wenn der Nachbar die Polizei anruft

Zehn Personen „und“ oder „oder“ zwei Haushalte? Viele Fragen blieben nach der neue Corona-Verordnung für viele unserer Leser offen. Ein paar Antworten will die SZ/BZ heute liefern, auch dazu, wie die Situation in den Krankenhäusern im Landkreis Böblingen ist.
Von unseren Redakteuren 
Rebekka Groß und Hansjörg Jung

Der private Bereich, der Besuch bei der Oma oder bei Freunden, was bedeutet es,, wenn man in einen bundesdeutschen Corona-Hotspot reist, muss man anschließend in Quarantäne? Darüber sprachen wir mit verschiedenen Experten aus verschiedenen Ämtern und Einrichtungen.

Bei Feiern im privaten Bereich gilt die maximale Personenzahl von zehn, bei mehr zehn Personen gilt die Regelung maximal zwei Hausstände. Heißt das, dass bei bis zu zehn Personen auch bis zu zehn Hausstände zusammenkommen dürfen?

Pascal ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0