

Stuttgart. Der Streit über die Soforthilfe Corona, mit der kleinere Betriebe und Selbstständige im Frühjahr 2020 aus existenziellen Liquiditätsnöten befreit werden sollten, ist nicht bewältigt. Weiter herrscht bei manchen ein Groll, dass das Land Geld zurückfordert. Bis 30. Juni haben die Firmen Zeit, die von der L-Bank verlangten Beträge zu überweisen. Später könnte noch vor Gericht gestritten werden. Dazu ein Überblick.
In welchem Umfang wurden die Soforthilfen gewährt und zurückgefordert?
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