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Landgericht Hamburg

Anti-Blume-Tweet muss wieder online

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume auf Twitter als antisemitisch bezeichnet. Das ist zwar absurd, aber erlaubt.
Von Eberhard Wein
Michael Blume sieht Verbindungslinien zwischen Antisemitismus und Verschwörungsmythen. Für die Neue Rechte – in Deutschland wie in Israel –  ist er deshalb ein rotes Tuch (Archivbild).

Michael Blume sieht Verbindungslinien zwischen Antisemitismus und Verschwörungsmythen. Für die Neue Rechte – in Deutschland wie in Israel – ist er deshalb ein rotes Tuch (Archivbild). Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der Kurznachrichtendienst Twitter muss einen Tweet des Medien- und Abmahnungsanwalts Joachim Steinhöfel wieder freischalten, in dem der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume als antisemitisch bezeichnet wird. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg handele es sich bei dem fraglichen Tweet „nicht um eine Schmähkritik, sondern um eine – zwar scharfe, aber noch zulässige – Meinungsäußerung“, die eine Frage von erheblichem öffentlichen Interesse betreffe: das Verhalten des Antisemitismusbeauftragten ...

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