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Urteil stößt auf Zustimmung

Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das stieß auf Zustimmung.
Von red/dpa
Künftig können Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. (Symbolbild)

Künftig können Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. (Symbolbild)

Bild: Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. ...