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Einigung auf EU-Ebene

Arbeitgeber gegen Mindestlohnstandards

Künftig soll es europaweit einheitliche Vorgaben für die jeweilige Lohnuntergrenze geben. Die Tarifbindung soll auf mindestens 80 Prozent angehoben werden – was in Deutschland deutliche Auswirkungen hätte.
Von Matthias Schiermeyer
Auch das Haareschneiden soll künftig überall in den EU-Staaten nicht unter dem Mindestlohn abgegolten werden.

Auch das Haareschneiden soll künftig überall in den EU-Staaten nicht unter dem Mindestlohn abgegolten werden. Foto: dpa/Magdalena Tröndle

Einer der Hauptakteure in diesem Verfahren, der EVP-Europaabgeordnete Dennis Radtke, sieht in dem Verhandlungserfolg eine besondere Dimension: „Mit der Einigung auf Mindestlöhne schreiben wir sozialpolitisch Geschichte in Europa“, sagte er in Straßburg. Zum ersten Mal trage die EU-Gesetzgebung mit der neuen Richtlinie direkt dazu bei, dass die Arbeitnehmer gerechter und besser entlohnt werden, lobte der Co-Berichterstatter des Europaparlaments.

Vorausgegangen war in der Nacht zu Dienstag nach fünfmonatigen ...

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