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Urteil zu Urlaubsansprüchen

Arbeitgeber in der Pflicht

Die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist kein Automatismus, bekräftigt das Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Richter sehen die Arbeitgeber in der Bringschuld, meint Matthias Schiermeyer. Ein Kommentar.
Von Matthias Schiermeyer
Der Arbeitgeber sollte den  Urlaubsanspruch des Mitarbeiters ständig im Blick haben – und notfalls reagieren.

Der Arbeitgeber sollte den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters ständig im Blick haben – und notfalls reagieren. Foto: Gina Sanders - Fotolia/E..

Das Signal des Bundesarbeitsgerichts, dass die Beschäftigten auf den möglichen Verfall von Resturlaubsansprüchen hingewiesen werden müssen, sollte kein Unternehmen mehr überraschen. Es gehört zu den sogenannten ...