Bahn frei für eine Tarifeinigung
Mit der Absage ihres Warnstreiks bei der Deutschen Bahn ist die Eisenbahngewerkschaft EVG womöglich einer juristischen Pleite zuvorgekommen – sonst hätte sie die Ausstandspläne nicht kurzfristig storniert. Eine solche Riesenaktion einen Tag vor Beginn zurückzunehmen, ist heikel, weil die abrupte Wende die streikbereite Basis massiv verunsichern dürfte.
In der Sache hat die EVG einen Erfolg verbucht. Nun hat sie es schwarz auf weiß, dass der gesetzliche Mindestlohn in die Lohntabellen der DB aufgenommen ...
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