Balkonkraftwerk – was darf der Vermieter verlangen?
Dieser Montag steht im Zeichen des Balkonkraftwerks in Deutschland. Zwar entscheidet sich heute nicht, ob Betreiber von nun an 800 Wattpeak in der Spitze produzieren dürfen (statt wie bislang 600), und auch die Steckerfrage wird nicht geklärt. Es geht aber um das, was landauf, landab inzwischen als „Recht“ aufs Steckersolargerät bezeichnet wird: Dass sich jeder solche Module kaufen kann wie einen Toaster auch. Am Nachmittag dieses 19. Januar kommt der Rechtsausschuss des Bundestags in der strittigen ...
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