

Stuttgart - Die ersten Regelungen einer Grundsteuer gab es in Württemberg schon 1821, also vor gut 200 Jahren. Aber nie hat sie so viel Aufsehen erregt wie anlässlich der bundesweiten Reform, die 2018 vom Bundesverfassungsgericht erwirkt wurde, weil Karlsruhe die bisherige Einheitsbewertung für nicht verfassungskonform befand. In diesem Jahr startet die Umsetzung, wobei Baden-Württemberg mit seinem „modifizierten Bodenwertmodell“ einen Sonderweg geht. Dabei müssen etwa 5,6 Millionen Einheiten neu ...
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