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Bundesgerichtshof

BGH zu Filmfigur: Wie viel Schutz genießt "Miss Moneypenny"?

Bei Pippi Langstrumpf und Obelix weiß fast jeder, um wen es geht - aber auch bei der Sekretärin aus der 007-Reihe? Ein Büroservice hat bisher erfolgreich eine Klage abgewehrt. Nun ist der Fall am BGH.
Von dpa
Lois Maxwell (l) und Samantha Bond haben beide "Miss Moneypenny" gespielt. (Archivbild)

Lois Maxwell (l) und Samantha Bond haben beide "Miss Moneypenny" gespielt. (Archivbild)

Bild: Foto: Richard Chambury/Globe Photos via ZUMA Wire/dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Sekretariatsdienste in Anspielung auf "Miss Moneypenny" aus der "James Bond"-Reihe beworben werden dürfen. Die Filmfigur ist darin die Sekretärin von Bonds Chef M. 

Eine Firma, die Nutzungsrechte an diesen Filmwerken hat, klagte sich laut BGH bislang erfolglos durch die Instanzen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei "Miss Moneypenny" um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heißt das "titelfähig". Die damit verbundenen Rechte würden ...

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