

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Sekretariatsdienste in Anspielung auf "Miss Moneypenny" aus der "James Bond"-Reihe beworben werden dürfen. Die Filmfigur ist darin die Sekretärin von Bonds Chef M.
Eine Firma, die Nutzungsrechte an diesen Filmwerken hat, klagte sich laut BGH bislang erfolglos durch die Instanzen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei "Miss Moneypenny" um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heißt das "titelfähig". Die damit verbundenen Rechte würden ...
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