

Karlsruhe - „Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident.“ Der Beginn der Schmähkritik, welche Jan Böhmermann im März 2016 zum Besten gab, gehört noch zu den eher harmlosen Formulierungen, mit denen der Satiriker den türkischen Präsidenten damals bedacht hatte. Zahlreiche Juristen haben sich mit den Versen befasst, am Donnerstag nun auch das Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde Böhmermanns hat das Gericht da nicht zur Entscheidung angenommen. Sie habe keine Aussicht ...
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