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Bundestagswahl 2025

BSW in Wahl-Sendungen? SWR legt Beschwerde ein

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat der SWR vor Gericht eine Schlappe erlitten: Auch das BSW soll im Fernsehen mitdiskutieren dürfen. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Von red/dpa
Der Südwestrundfunk soll am Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung vorgehen, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht an Wahlsendung teilnehmen darf (Symbolbild).

Der Südwestrundfunk soll am Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung vorgehen, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht an Wahlsendung teilnehmen darf (Symbolbild).

Bild: Foto: dpa/Marijan Murat

Der Südwestrundfunk (SWR) geht nach Angaben einer Sprecherin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung vor, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an Wahlsendungen teilnehmen darf. Wann genau der Sender Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegt, war zunächst unklar. „Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob das BSW eingeladen wird“, schrieb der SWR auf seiner Internetseite.

Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren ...

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