

Berlin - Leiblichen Vätern soll es künftig leichter gemacht werden, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anzufechten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die geplante Änderung, die noch vom Bundestag gebilligt werden muss, geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, Anspruch auf ein effektives Verfahren ...
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