Menü
Entscheidung aus Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen

Wer kommt zuerst dran, wenn in einer Notlage nicht genug Intensivbetten da sind? Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen zur sogenannten Triage unter die Lupe genommen.
Von dpa

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. Dabei geht es um die Zuteilung von Kapazitäten im Fall zu knapper Ressourcen. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte. (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)

Triage bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Oder sofort weiterlesen mit dem Tagespass für 2,83€ endet automatisch Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0