

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. Dabei geht es um die Zuteilung von Kapazitäten im Fall zu knapper Ressourcen. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte. (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)
Triage bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie ...
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