

Die Trauben in der Supermarktauslage sehen aus wie gemalt - aber schmecken sie auch so süß, wie ich es gern habe? Könnte man da nicht einfach eine kosten? Wer sich da auf der sicheren Seite wähnt, liegt falsch: „Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Lebensmittel im Supermarkt zu probieren - also auch nicht die offenen Trauben oder Erdbeeren“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn vor dem Kauf gehören die Waren dem Supermarkt.
Es gäbe allerdings ...
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