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Baden-Württemberg

Darf man an Fronleichnam den Rasen mähen?

Wer an Fronleichnam den Rasen mähen will, sollte bedenken, dass es sich in Baden-Württemberg um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Was erlaubt ist, regelt das Feiertagsgesetz.
Von Lukas Böhl
Der Rasenmäher sollte an Fronleichnam im Schuppen bleiben.

Der Rasenmäher sollte an Fronleichnam im Schuppen bleiben.

Bild: Foto: Kokosha Yuliya / shutterstock.com

Da Fronleichnam in Baden-Württemberg ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt die allgemeine Feiertagsruhe. Laut dem Feiertagsgesetz des Landes sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, wenn sie die Ruhe des Tages stören können - obwohl zum Beispiel die Börse geöffnet sein kann. Ausnahmen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Gesetz genannt sind. Auch für Gartenarbeit gibt es klare Vorschriften.

Darf man den Rasen mähen?

Rasenmähen ist an Fronleichnam in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten – jedenfalls ...

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