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Wegfall von Nebenkostenprivileg

Das bedeutet die Abschaffung für Mieter mit Kabel-TV

Vermieter dürfen die Kosten für den Kabelanschluss ab Juli 2024 nicht mehr auf Mieter umlegen. Was bedeutet das konkret für Mieter, die bislang ihren TV-Anschluss über die Mietnebenkosten bezahlen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Von Philip Kearney
Die meisten Mieter in Deutschland haben einen Kabelanschluss – und wollen diesen laut Umfragen auch künftig nutzen, um TV zu empfangen.    Foto: imago/Arnulf Hettrich

Die meisten Mieter in Deutschland haben einen Kabelanschluss – und wollen diesen laut Umfragen auch künftig nutzen, um TV zu empfangen. Foto: imago/Arnulf Hettrich

Weiter über Kabel oder doch über Satellit, Antenne oder das Internet? Mieter, die bislang ihren TV-Anschluss über die Mietnebenkosten bezahlen, müssen sich bis Ende Juni 2024 entscheiden, wie sie künftig Fernsehen empfangen wollen. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg.

Das bedeutet: Vermieter haben ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr die Möglichkeit, die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten auf die Mieter umzulegen. Um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, ...

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