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Arbeitszeiterfassung im Betrieb

Das Comeback der Stechuhr?

Das Bundesarbeitsgericht nimmt die Unternehmen bei der Erfassung der Arbeitszeiten verstärkt in die Pflicht. Arbeitgeber, die auf diesem Feld noch säumig sind, sollten rasch tätig werden.
Von Matthias Schiermeyer
Aus der Zeit gefallen: Arbeitszeiterfassung mit Stechuhrkarten statt elektronischen Systemen.

Aus der Zeit gefallen: Arbeitszeiterfassung mit Stechuhrkarten statt elektronischen Systemen. Foto: imago /Zuma Wire

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter von sofort an systematisch aufzeichnen müssen, verunsichert die Wirtschaft. Grundlage war ...