

Stuttgart - Laufende Nase, kratzender Hals und ein schwerer Kopf: Die kalte Jahreszeit ist die Zeit der Erkältungskrankheiten – das war schon vor der Coronapandemie so. Regelmäßig schnellt dann die Zahl der Krankschreibungen in die Höhe. Doch was muss man bei einer Krankschreibung beachten?
Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann, muss seinem Vorgesetzten umgehend Bescheid geben – spätestens zu Beginn seiner Arbeitszeit am ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0