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Omikron-Welle

Das gilt jetzt bei einer Krankschreibung

Wegen Corona sind so viele Leute wie noch nie krank geschrieben. Doch was gilt bei einer Krankschreibung? Wir geben ein Update.
Von Harald Czycholl
Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann, muss seinem Vorgesetzten umgehend Bescheid geben.

Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann, muss seinem Vorgesetzten umgehend Bescheid geben. Foto: imago/Manngold

Stuttgart - Laufende Nase, kratzender Hals und ein schwerer Kopf: Die kalte Jahreszeit ist die Zeit der Erkältungskrankheiten – das war schon vor der Coronapandemie so. Regelmäßig schnellt dann die Zahl der Krankschreibungen in die Höhe. Doch was muss man bei einer Krankschreibung beachten?

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Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann, muss seinem Vorgesetzten umgehend Bescheid geben – spätestens zu Beginn seiner Arbeitszeit am ...

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