Datenschützer Brink zur Strobl-Affäre
„Ein Bußgeld scheidet in dem Fall aus“
Von Christian Gottschalk
Nur unter engen Voraussetzungen wäre es zulässig gewesen, Vertrauliches weiterzugeben, sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes.
Herr Brink, was hat Herr Strobl im Sinne des Datenschutzes falsch gemacht?
Aus dem Innenministerium wurde aus einem laufenden Disziplinarverfahren ein Schreiben an einen Journalisten herausgegeben. Das ist eine Übermittlung persönlicher Informationen aus der Personalakte an einen unbeteiligten Dritten. So etwas ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig.
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