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Datenschützer Brink zur Strobl-Affäre

„Ein Bußgeld scheidet in dem Fall aus“

Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink eröffnet ein weiteres Verfahren gegen den Innenminister. Er bewertet den Sachverhalt anders als Thomas Strobl.
Von Christian Gottschalk
Stefan Brink

Stefan Brink Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nur unter engen Voraussetzungen wäre es zulässig gewesen, Vertrauliches weiterzugeben, sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes.

Herr Brink, was hat Herr Strobl im Sinne des Datenschutzes falsch gemacht?

Aus dem Innenministerium wurde aus einem laufenden Disziplinarverfahren ein Schreiben an einen Journalisten herausgegeben. Das ist eine Übermittlung persönlicher Informationen aus der Personalakte an einen unbeteiligten Dritten. So etwas ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig.

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