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Premiere in der Rechtsprechung

Ein Sieg für die verletzte Seele

Zum ersten Mal erkennt das Bundessozialgericht eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit an. Das war überfällig, kommentiert Christian Gottschalk.
Von Christian Gottschalk
Im Rettungsdienst bekommen Sanitäter viele schreckliche Bilder zu sehen.

Im Rettungsdienst bekommen Sanitäter viele schreckliche Bilder zu sehen. Foto: /Marcel Kusch/

Wenn Bergleute vom Augenzwinkern sprechen, dann hat das nichts mit einem Scherz oder mit Spaß zu tun. Das Augenzwinkern der Bergleute ist eine Krankheit. Vermutlich entstanden durch Methan in der Grubenluft und der Dunkelheit unter Tage. Auf jeden Fall anerkannt als Berufskrankheit. So wie 81 andere Erkrankungen auch steht das Augenzwinkern der Bergleute auf der Liste derjenigen Erkrankungen, die dazu berechtigen, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Die können im Einzelfall ...

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