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Anti-Terror-Kampf

EUGH beschränkt die Nutzung von Fluggastdaten

Gericht erklärt, dass die entsprechende Richtlinie eng ausgelegt werden muss. Deutsche Klage steht noch aus.
Von Christian Gottschalk
Bevor es in die Luft geht, sind die Passagierdaten schon beim BKA.

Bevor es in die Luft geht, sind die Passagierdaten schon beim BKA. Foto: dpa/Bodo Marks

Brüssel - Das europäische Recht sieht vor, dass Fluggastdaten in großer Zahl systematisch verarbeitet werden, wenn Reisende die Außengrenze der EU überqueren. So sollen Terroristen gefunden und schwere Kriminalität verhindert werden. In zahlreichen Mitgliedsstaaten regt sich aber Widerstand gegen die so genannte PNR-Richtlinie. In einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zwar bestätigt – zugleich aber betont, dass die Auslegung stets „im Lichte ...

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