

Stuttgart - Die seit fünf Wochen geltende Impfpflicht für Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen hat bisher offenbar noch keinerlei drastische Konsequenzen für impfunwillige Mitarbeiter gehabt. Weder dem Sozialministerium noch befragten Gesundheitsämtern in Großstädten in Baden-Württemberg sind bereits ausgesprochene Betätigungsverbote bekannt. Das Verwaltungsverfahren mit dem Anschreiben von Betroffenen und deren Anhörung dauere noch an, heißt es unisono. „Vermutlich nicht vor dem Sommer ...
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