

Bozen - Corona überlagert gerade vieles. Zwischen 2G-Regel und Testpflicht ist bei manchen Skiurlaubern untergegangen, dass für sie in Italien einschließlich Südtirol seit Jahresbeginn einige weitere Vorschriften in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Januar 22 gilt in Südtirol nämlich das neue italienische Pisten-Sicherheitsgesetz. Wer auf die Piste will, der braucht außer 2G (Super Green Pass) eine Privathaftpflicht und muss eine Promillegrenze beachten, für Jugendliche bis 18 besteht eine Helmpflicht.
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