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Berufskrankheit

Gericht gibt erkrankten Lebensrettern Recht

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Auch ein Feuerwehrmann erhält Hilfe.
Von Christian Gottschalk
Rettungssanitäter sehen oft grausame Szenen.

Rettungssanitäter sehen oft grausame Szenen. Foto: dpa/René Priebe

Die Freude und Erleichterung war Sven Kobbelt durch das Telefon anzuhören. Er sei, ganz so wie sein Mandant, „erleichtert und glücklich“ sagt der Anwalt, der gerade vor dem Bundessozialgericht in Kassel ...