Gericht in Tschechien entscheidet: Lächeln verboten
Prag/Brünn - Ein freundliches Lächeln bleibt auf den Fotos für Pass und Personalausweis in Tschechien weiter verboten. Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) wies die Klage eines Mannes als unbegründet ab, der sich geweigert hatte, einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen. Der Kläger berief sich dabei auf religiöse Gründe.
Der Fall nahm seinen Lauf, als der Mann vor einiger Zeit bei der Stadtverwaltung in Prag einen Personalausweis beantragte. Die Beamten lehnten die Ausstellung ab, weil das ...
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