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Knapp 15 Jahre nach dem Sturz

Gericht prüft Unfallversicherung von „Wetten, dass..?“-Kandidat Samuel Koch

War Samuel Koch bei seinem Unfall als Wettkandidat unfallversichert? Das Bundessozialgericht prüft seinen Anspruch nach dem tragischen Sturz in der ZDF-Show vor knapp 15 Jahren.
Von red/dpa
Seit dem tragischen Sturz 2010 ist der heute 37-Jährige querschnittsgelähmt. (Archivbild)

Seit dem tragischen Sturz 2010 ist der heute 37-Jährige querschnittsgelähmt. (Archivbild)

Bild: Foto: imago images/photothek/Florian Gaertner

Vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Verhandlung über eine Versicherungsklage des Autors und Schauspielers Samuel Koch begonnen. Bei einem Stunt in der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ verunglückte Koch vor knapp 15 Jahren schwer. Seither ist der heute 37-Jährige querschnittsgelähmt. Das Gericht prüft, ob er als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war. 

Im Jahr 2020 beantragte Koch dem BSG zufolge, seinen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ...

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