

Vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Verhandlung über eine Versicherungsklage des Autors und Schauspielers Samuel Koch begonnen. Bei einem Stunt in der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ verunglückte Koch vor knapp 15 Jahren schwer. Seither ist der heute 37-Jährige querschnittsgelähmt. Das Gericht prüft, ob er als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war.
Im Jahr 2020 beantragte Koch dem BSG zufolge, seinen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0




